Zum Rechtsformen-Quiz
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In diesem Quiz zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil 3 geht es um Rechtsformen.

Bevor Sie sich selbstständig machen, ist es wichtig, die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen zu wählen. Diese Entscheidung beeinflusst unter anderem die Haftung, also in welchem Umfang Sie persönlich für die Verbindlichkeiten Ihres Unternehmens geradestehen müssen.

Die Haftung bezieht sich darauf, wie viel Verantwortung Sie für die Schulden Ihres Unternehmens übernehmen. Bei manchen Rechtsformen haften Sie mit Ihrem gesamten privaten Vermögen, bei anderen nur mit dem Geld, das Sie in das Unternehmen investiert haben.

Das Einzelunternehmen ist die unkomplizierteste Form, ein Geschäft zu führen. Hier tragen Sie als alleinige Inhaberin oder Inhaber die volle Verantwortung und haften unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Sie behalten alle Entscheidungsbefugnisse, müssen aber auch alle Risiken selbst tragen.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen Sie gemeinsam mit mindestens einer weiteren Person. Alle Gesellschafter führen das Unternehmen gemeinsam und haften unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen. Die Zusammenarbeit und Gewinnverteilung regeln Sie in einem Gesellschaftsvertrag.

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ähnelt der GbR, muss jedoch im Handelsregister eingetragen sein. Hier haften Sie und Ihre Mitgesellschafter ebenfalls persönlich und unbeschränkt. Die OHG eignet sich für größere unternehmerische Vorhaben.

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Die Komplementäre, die unbeschränkt haften, und die Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist. Diese Rechtsform bietet also eine Mischung aus persönlicher Haftung und begrenzter Haftung.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschränkt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Das bedeutet, dass Ihr privates Vermögen im Normalfall geschützt ist. Allerdings erfordert diese Rechtsform ein Mindestkapital zur Gründung und unterliegt strengen Führungs- und Dokumentationspflichten.

Die Aktiengesellschaft (AG) ist für größere Unternehmensstrukturen konzipiert und erlaubt es, Kapital durch den Verkauf von Aktien zu sammeln. Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen, die Strukturen einer AG sind jedoch komplex und die Gründung ist aufwendig.

Die GmbH & Co. KG kombiniert die Rechtsformen der KG und der GmbH. Hier ist die Komplementärin, also die persönlich haftende Gesellschafterin, eine GmbH. Dies bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung mit der Flexibilität einer Personengesellschaft.

Die Wahl der Rechtsform ist eine grundlegende Entscheidung, die sorgfältig getroffen werden sollte, da sie langfristige Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Absicherung hat. Es empfiehlt sich, hierzu eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.